Informationen zum Schutz vor Covid 19/Corona Virus (Stand 02.04.2022)
Friseure dürfen grundsätzlich wieder ohne gesetzlich verordnete Auflagen Kunden empfangen.
Gemäß der aktuellen "16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" gilt jedoch nach wie vor:
Kunden/-innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht bedient werden dürfen.
Beschäftigte und Kunden oder Kundinnen mit entsprechenden Krankheitssymptomen, vor allem Fieber, Husten und Atemnot (sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung), Geschmacks- und Geruchsstörungen haben dies mitzuteilen und dürfen den Salon nicht betreten.
Weil wir Friseure beim Schneiden sehr nahe im Ausatembereich der Kundschaft arbeiten, sind wir einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt, gleiches gilt natürlich auch für die Kundschaft.
Deshalb habe ich mich zu ihrem und meinem Schutz entschlossen weiterhin eine FFP2- Maske zu tragen. Ich empfehle den Kunden ebenfalls zumindest einen
medizinischen Mundschutz zu tragen. Im Wartebereich muß keine Maske getragen werden da der Mindestabstand von 1,5m gewährleistet ist.
Ich hoffe, sie haben Verständnis und freue mich, Sie wieder zu sehen oder als Neukunden begrüßen zu dürfen.
Bleiben Sie gesund
Evi
